Was du über Lipödem wissen solltest – 2026
Lipödem einfach erklärt
Ein Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung. Vor allem Frauen sind betroffen. Die Krankheit entwickelt sich langsam und kann in drei Stadien auftreten. Typisch ist: Bestimmte Körperstellen lagern vermehrt Fett meist an Beinen, Armen und Hüften ein .
Die Ursachen? Oft spielen Hormone und die Vererbung eine Rolle. Das Lipödem führt nicht nur zu Schwellungen und starker Umfangsvermehrung an Beinen und Armen. Viele Betroffene haben starke Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen. Schätzungen zufolge hat etwa jede zehnte Frau ein Lipödem doch viele wissen lange nichts von ihrer Erkrankung.
Kostenübernahme einer Lipödem-OP durch die Krankenkasse
Neue Regeln ab 2026
Wir im THERESIUM | Dr. Kloeppel verfügen über eine Kassenzulassung. Deshalb informieren wir hier über die aktuellen Beschlüsse des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Juli 2025 damit Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Schritte wichtig sind.
Das ist neu:
Seit Januar 2026 ist die Liposuktion bei Lipödem nun eine Kassenleistung für alle drei Stadien. Patientinnen haben nun einen rechtlichen Anspruch auf die Behandlung in Stadium I, II und III, sofern die medizinischen Kriterien und Voraussetzungen erfüllt sind.
Bisher galt:
Die Krankenkasse konnte die OP nur im Stadium III bezahlen und auch das nur unter strengen Bedingungen.
Was sich ändert:
Künftig kann die OP auch in Stadium I und II von der Krankenkasse übernommen werden. Das klappt aber nur, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, wurden bereits festgelegt. Wir haben Ihnen eine detaillierte Checkliste (Download) mit allen aktuellen Voraussetzungen sowie hilfreiche Nachweisformulare zur Dokumentation der konservativen Therapie zusammengestellt, die Sie sich kostenlos downloaden können.
Im nächsten Abschnitt zeigen wir Ihnen, welche Voraussetzungen aktuell gelten und was Sie schon jetzt für eine mögliche Kostenübernahme beachten sollten. Falls Sie dabei Unterstützung suchen, helfen wir gerne weiter.
Wichtige Handlungsempfehlungen vor dem Beratungsgespräch
Bei gewünschter Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
Damit wir ohne lange Verzögerung eine mögliche Kostenübernahme Ihrer Lipödem-Operation(en) durch die gesetzliche Krankenkasse erwirken können, möchten wir Sie bitten, die Zeit vor Ihrem Beratungsgespräch sinnvoll zu nutzen, um die wichtigen Voraussetzungen laut G-BA für die mögliche Kostenübernahme zu erfüllen, sollte dies noch nicht geschehen sein.
Sichern Sie sich vorab Ihre Diagnose durch einen ausgewiesenen Facharzt (z.B. Phlebologe, Angiologe) und begeben Sie sich bereits mindestens 6 Monate unmittelbar vor dem Termin zur OP-Indikationsstellung in die lückenlos nachzuweisende konservative Therapie (u.a. manuelle Lymphdrainage, Kompression).
Wichtig für bereits chirurgisch vorbehandelte Betroffene: Schon einmal abgesaugte Areale können nicht erneut als Kassenleistung abgesaugt werden. Areale, die noch nicht vorbehandelt wurden, jedoch schon.
Wir haben Ihnen einen detaillierte CHECKLISTE mit allen wichtigen, zu erfüllenden Voraussetzungen und aktuellen Hinweisen zum Download zusammengestellt, die Ihnen einen bestmöglichen Überblick gibt, welche Anforderungen für eine mögliche Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse notwendig sind.
Lipödem-OP mit Kostenübernahme durch GKV
Nutzen Sie zudem unsere NACHWEISFORMULARE (zum Download) für eine einfachere Dokumentation Ihrer konservativen Therapien:
Erste Schritte zu Diagnose & Kostenübernahme
Sie haben noch keine bestehende Diagnose, befinden sich noch nicht in der konservativen Therapie und möchten sich über Ihre Möglichkeiten einer Lipödem-Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse informieren?
Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Ersteinschätzung durch unsere spezialisierte Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. Michaela Tutmann-Scheld an.
Handlungsempfehlung für Selbstzahler:
Falls Sie sich für eine Lipödem-Beratung und Behandlung als Selbstzahler interessieren, sind keine notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen und wir heißen Sie gerne jederzeit in unserer Beratungssprechstunde willkommen, um einen individuellen Behandlungsplan mit Ihnen zu besprechen.
Ablauf einer Lipödem-Behandlung
über die gesetzliche Krankenkasse im THERESIUM
1. Verdacht auf Lipödem: Erste Anzeichen erkennen
Sie stellen fest, dass Sie Beschwerden, wie schmerzende, anschwellende Extremitäten verspüren und haben den Verdacht auf Lipödem
2. Ersteinschätzung durch unsere Fachärzte im THERESIUM
Bei einem persönlichen Termin werden Ihre Beschwerden untersucht, ein möglicher Therapieplan erstellt und das weitere Prozedere für eine mögliche Kostenübernahme durch die GKV besprochen.
3. Diagnose
Eine Diagnosesicherung durch einen unabhängigen, anerkannten Facharzt ist bei gewünschter Kostenübernahme durch die GKV zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie aufgrund von Wartezeiten bestenfalls schon vor dem Beratungsgespräch einen Termin für die schriftliche Diagnosestellung (z.B. bei einem Phlebologen).
4. Rezeptausstellung & Konservative Therapie
Die Ausstellung der Rezepte für die manuelle Lymphdrainage und Kompression erfolgt nach Diagnosesicherung optimalerweise über Ihren Hausarzt oder Phlebologen.
Für mind. 6 Monate bis zur OP-Indikationsstellung im THERESIUM müssen Sie die konservative Therapie konsequent und lückenlos ohne Erfolg durchführen und nachweisen.
5. Vorbereitung der Kostenübernahme
In einer zweiten Beratung bzw. dem Termin zur OP-Indikationsstellung im THERESIUM (nach vollständiger konservativer Therapie) werden die Nachweise für die Krankenkasse überprüft und gemeinsam die mögliche Kostenübernahme angefragt.
Bearbeitungszeit ca. 3 – 6 Wochen
6. Operation im THERESIUM
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Kostenübernahme genehmigt wurde, erfolgt die erleichternde Operation. Mehr dazu erfahren Sie direkt im Beratungsgespräch.
Sollten Sie schon eine schriftliche Lipödem-Diagnose durch einen unabhängigen, anerkannten Facharzt vorliegen haben und sich bereits über mindestens 6 Monate in lückenlos nachweisbarer konservativer Therapie befinden, dann kann direkt ein Termin bei uns im THERESIUM zur OP-Indikationsstellung durch Dr. med. Michaela Tutmann-Scheld erfolgen. Bitte bringen Sie zum Termin zwingend Ihre schriftlichen Nachweise im Original mit, damit wir die Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zeitnah erwirken können.
Behandlungsoptionen bei Lipödem und deren Kostenübernahme
Übersicht: Behandlungsmethoden für Lipödem
Die Behandlungsmethoden für ein Lipödem lassen sich grundsätzlich in zwei Ansätze einteilen: Die konservativen Therapiemethoden und die chirurgische Lipödem-Therapie.
Die konservative Therapie (= ohne Operation) besteht meist aus einem Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen, um die Symptome zu lindern und das Fortschreiten des Lipödems zu verzögern. Sie wird auch als Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) bezeichnet.
Häufiger Bestandteil ist die Kompressionstherapie (u. a. Kompressionsstrümpfe) sowie manuelle Lymphdrainagen (MLD) oder auch eine entsprechende Bewegungstherapie und Hautpflege. Konservative Therapien können zur Verbesserung der Beschwerden beitragen, eine Zunahme des Lipödems verlangsamen und die Bildung eines Lipo-Lymphödems verhindern. Sie müssen jedoch kontinuierlich und lebenslang angewendet werden.
Die chirurgische Therapie des Lipödems (= Lipödem OP) erfolgt mit einer sogenannten Liposuktion (= Fettabsaugung) mittels leitliniengerechter PAL- oder WAL-Methode. Je nach Ausprägung werden in meist mehreren Operationen die krankhaften Fettzellen abgesaugt. Dies reduziert nachhaltig und sehr deutlich den Umfang an den betroffenen Arealen sowie die Symptome. Der Eingriff erfolgt in der Regel in Vollnarkose und wird meist von ausgebildeten Plastischen Chirurgen durchgeführt. Die Ursache selbst kann zwar auch damit nicht therapiert werden, jedoch schafft eine Lipödem-Liposuktion langfristig Erleichterung bei den Betroffenen, wie es auch die wichtige LIPLEG-Studie belegt.
Psychologische Auswirkungen von Lipödem auf Betroffene
Nicht selten kommt es vor, dass Frauen jahrelang nicht wissen, dass sie tatsächlich ein Lipödem haben. Sie kämpfen nach wie vor verzweifelt mit Vorurteilen in der Gesellschaft oder auch bei Ärzten, da die Krankheit sowie die Symptome immer noch wissenschaftlich erforscht werden und viele noch zu wenig darüber informiert und aufgeklärt sind.
Lipödem-Betroffene klagen bereits im Anfangsstadium häufig über schmerzhafte Begleiterscheinungen wie Brennen, Spannungsgefühle oder Schwellungen an den Beinen. Auch die Ästhetik ist ein wichtiges emotionales Thema, denn die erkrankten Fettzellen der betroffenen Areale sind diät- und sportresistent, der Umfang nimmt fortschreitend zu, was eine große Auswirkung auf das körperliche Wohlbefinden haben kann.
Oft bringt erst die Diagnose ein Gefühl der Erleichterung, dass es sich um eine Erkrankung und nicht um eigenes „Verschulden“ handelt und diese umgehend richtig therapiert werden sollte.
AUSGEZEICHNETE LEISTUNGEN





Erfahrungsberichte unserer Patienten zur Lipödem OP auf jameda.de
«Die durchweg positiven Erfahrungen meiner Schwester, welche bereits vor mir eine Liposuktion hatte und ihre Begeisterung hat mich zunächst zu einem Beratungsgespräch geführt. Wie sich sicherlich jeder vorstellen kann, ist die Hemmschwelle als betroffene Person enorm groß, über die Beschwerden zu sprechen und diese auch zu zeigen.
Herr Dr. Uludag versteht es auf respektvolle und beruhigende Weise Patienten seine Beobachtung zu beschreiben und einen professionellen und nachvollziehbaren Behandlungsansatz zu erläutern. Vom Erstgespräch bis hin zur OP und auch im Anschluss habe ich mich nicht nur äußert wohl gefühlt, sondern hatte auch zu jeder Zeit das Gefühl Herr Dr. Uludag zu 100% vertrauen zu können und ihm als Patient wichtig zu sein.
Das Ergebnis rundet meine Gefühlswert in sofern ab, dass ich beschwerdefrei Sport mache und mich unfassbar wohl fühle. Ich bedanke mich und kann ruhigen Gewissens eine Behandlung ohne jegliche Bedenken empfehlen. Ich würde es immer wieder tun!»
Weitere Erfahrungsberichte auf jameda.de finden Sie hier.
«Ich habe mich von meinem ersten Beratungsgespräch, bis hin zu meinem letzten Kontrolltermin sehr sehr gut aufgehoben gefühlt! Man hat mir nicht die Sterne vom Himmel versprochen, sondern die Möglichkeiten und die evtl. daraus entstehende Risiken ganz klar und ehrlich genannt. Der freundliche, kompetente, offene und ehrliche Umgang ist erste Klasse!!! Ich würde mich auf jeden Fall wieder für Sie entscheiden! – Vielen Dank!»
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THERESIUM | Dr. Kloeppel
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unseren spezialisierten Fachärzten in unserem Zentrum
Krankenkassenleistungen bei Lipödem-Behandlungen
Ob und inwiefern sich die Krankenkassen bei einer Lipödem-Behandlung an den Kosten beteiligen, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen und von der Krankenkasse selbst ab.
Gesetzliche und private Krankenkassen unterscheiden sich dabei meist in ihren Leistungen. Eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung des Lipödems sowie schriftliche Diagnosen durch anerkannte Fachärzte müssen jedoch immer vorliegen.
Gesetzlich Versicherte haben mehrere Bedingungen zu erfüllen, damit überhaupt die Chance einer Kostenbeteiligung besteht. Hinsichtlich einer Liposuktion bei Lipödem übernahmen bisher gesetzliche Krankenkassen in der Regel erst bei sogenannten schweren Fällen unter strikten Voraussetzungen einen Teil der Kosten, wenn bereits ein Stadium 3 vorherrscht.
Im Juli 2025 gingen nun aus der Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzteverbänden, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen neue Beschlüsse und Voraussetzungen im Hinblick auf die Ergebnisse der LIPLEG-Erprobungsstudie hervor.
Seit Januar 2026 haben nun Betroffene in allen Stadien die Möglichkeit, die Liposuktion über die Kasse abrechnen zu lassen. Jedoch auch hier müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Lipödem-OP über die Krankenkasse im THERESIUM
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Mehr InformationenWichtige Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme:
- Das „Vier-Augen-Prinzip“: Die Diagnosestellung muss durch einen qualifizierten Facharzt erfolgen (Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder durch Facharzt mit Zusatzweiterbildung Phlebologie), während die Indikationsstellung und der Liposuktions-Eingriff selbst von einem Plastischen Chirurgen mit entsprechender Zulassung und Erfahrung durchgeführt werden muss (mind. 50 Operationen bei Lipödem oder mind. 20 OPs in den letzten 2 Jahren).
- Belegte, vorangegangene und konsequente konservative Therapie ohne Erfolg über mindestens 6 Monate vor OP-Indikationsstellung (Bewegungstherapie, Kompression, konsequente engmaschige manuelle Lymphdrainage ( 1-2 x pro Woche))
- Gewichtsstabilität: In den letzten 6 Monaten vor Indikationsstellung darf keine Gewichtszunahme erfolgt sein.
- Weiterhin starke Lipödem-Beschwerden
- Body-Mass-Index (BMI) & WHtR:
o BMI < 32 kg/m²: Uneingeschränkte Indikation möglich.
o BMI 32 bis 35 kg/m²: Die Liposuktion ist möglich, wenn zusätzlich das Taillen-Hüft-Verhältnis (Waist-to-Height-Ratio, WHtR) unter den altersentsprechenden Grenzwerten liegt.- 40 Jahre und jünger: WHtR 0,5
- 41-49 Jahre: Anstieg um 0,01 je weiteres Lebensjahr
- 50 Jahre und älter: WHtR 0,6
- BMI > 35 kg/m²: Es muss vorrangig die Adipositas behandelt werden; eine Liposuktion als Kassenleistung ist in diesem Fall meist ausgeschlossen, bis das Gewicht reduziert wurde.
- Ausreichende Qualifikation des Behandlers in der Lipödemchirurgie mit 50 oder mehr nachgewiesenen Fällen oder 20 oder mehr Fällen innerhalb von 2 Jahren
- Kassenzulassung des behandelnden Arztes, wie wir im THERESIUM | Dr. Kloeppel. Wir führen die Operationen stationär unter Vollnarkose durch und können pro Sitzung bis zu 10% des Körpergewichts absaugen.
In Bezug auf konservative Therapiemaßnahmen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen weitgehend an den Behandlungen, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung für die Therapien vorliegt.
Für privatversicherte Lipödem-Betroffene sind je nach Reaktion der privaten Krankenkassen vergleichbare Regelungen zu erwarten. Vor der Behandlung sollte im Normalfall jedoch immer ein Kostenvoranschlag eingereicht werden, den Sie in der fachärztlichen Beratung erhalten. Als Privatversicherte können Sie zumeist Ihren operierenden Arzt frei wählen, unabhängig davon, ob er eine Kassenzulassung besitzt.
Erfahrungen mit Krankenkassen bei der Behandlung von Lipödem
Bisherige Patientenerfahrungen: Umgang mit Krankenkassen
Geht es um eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkassen, berichteten Lipödem-Erkrankte bisher von unterschiedlichen Erfahrungen. Der Großteil jedoch sah den Umgang mit den Krankenkassen als eher beschwerlich, zeitaufwendig und meist erfolgslos, insbesondere bei einer chirurgischen Behandlung. Dies kann sich nun in Zukunft ändern und wir helfen Ihne gerne dabei. Bei Erfüllung aller geforderten Voraussetzungen gibt es unseren derzeitigen Erfahrungen nach bereits erste Zusagen für Kostenübernahmen seitens der gesetzlichen Krankenkassen.
Zwar bieten mittlerweile viele Fachportale, Gesellschaften und Beratungsstellen ausführliche Informationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise für eine mögliche Kostenübernahme durch die Kassenkasse, dennoch gibt es häufig Hürden zu überwinden.
Im ersten Schritt stehen jedoch meist ausführliche Diagnosestellungen von nun zwei unabhängigen Fachärzten wie beispielsweise einem Phlebologen, Lymphologen oder Chirurgen an, ehe es an die weitere Koordination mit der Krankenkasse geht.
Nicht selten entscheiden sich Patientinnen dann doch dazu, die Kosten einer Operation selbst zu tragen oder bleiben bei konservativen Maßnahmen.
Wir sind in Besitz einer Kassenzulassung für Lipödem-Liposuktionen und unterstützen Sie gerne als Ihre Wegbegleiter bei Ihrer Möglichkeit, die Operation künftig über die Krankenkasse abzurechnen.
Sollten Sie sich aber doch für eine eigene Kostenübernahme entscheiden, stehen wir Ihnen mit unserer jahrelangen Expertise, vor allem auch im Hinblick auf ästhetisch ansprechende Ergebnisse gerne zur Verfügung.
Was tun bei Ablehnung durch die Krankenkasse?
Für den Fall, dass die Krankenkasse eine Kostenbeteiligung ablehnt, gibt es künftig wohl auch die Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen. Hier sollte man aber nun vorerst weiterhin die ersten Entscheidungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen nach dem neuen Beschluss abwarten.
Ein Widerspruch musste laut bisherigem Stand innerhalb von vier Wochen bei der Krankenkasse erfolgen. Eine ausführliche Begründung des Widerspruches ist hierbei noch nicht nötig, das Nachreichen einer detaillierten Argumentation sollte jedoch im Widerspruchsschreiben bereits angekündigt werden.
Darüber hinaus sollte das Gutachten des MD (Medizinischer Dienst) angefordert werden, welches dann nach Überprüfung mit dem operierenden Arzt bei fachlicher Mangelhaftigkeit angefochten werden kann.
Bestehen Sie in Ihrem Widerspruch unbedingt auf eine erneute Überprüfung Ihres Falles und versuchen Sie, beispielsweise mit Unterstützung eines fachkundigen Anwalts die Argumente der Krankenkasse und des MD für deren Ablehnung bestmöglich zu widerlegen. So besteht eine Chance, dass sich die Krankenkasse doch noch an den Kosten beteiligen könnte, denn Gerichtsverfahren versuchen auch diese so gut es geht zu umgehen.
Sollte die Krankenkasse auch nach dem Widerspruch ablehnen, ist zu überlegen, ob Sie den operativen Eingriff dennoch durchführen lassen und die Kosten dafür selbst tragen möchten. Einige Kliniken bieten mittlerweile Finanzierungsmöglichkeiten an, um die Behandlungskosten schrittweise abzubezahlen.
Anleitung zur Beantragung der Kostenübernahme
Schritt-für-Schritt: Antrag auf Kostenübernahme
Bevor es an die Antragsstellung für eine Kostenübernahme der Liposuktion bei der Krankenkasse geht, Spezialisten aufsuchen, die ein mögliches Lipödem schriftlich diagnostizieren können. Die Diagnose- und Indikationsstellung muss künftig nach dem Vier-Augen-Prinzip von zwei unterschiedlichen Fachärzt:innen erfolgen und ist Voraussetzung für den Befund der medizinischen Notwendigkeit einer chirurgischen Behandlung.
Die Diagnose darf nicht vom Behandler selbst gestellt werden. In der Regel sollten Sie sich hierzu an spezialisierte Phlebologen, Lymphologen, Angiologen, Dermatologen oder Gefäßchirurgen mit Zusatzbezeichnung Phlebologie wenden, die nach G-BA Richtlinien die Diagnose stellen dürfen. Diese können durch bestimmte Untersuchungen und Ausschlussverfahren herausfinden, ob Sie an einem Lipödem erkrankt sind. Laut Richtlinie müssen besondere Diagnosekriterien erfüllt sein.
Auch wir als Plastisch-Ästhetische Chirurgen können selbstverständlich eine Lipödemerkrankung erkennen und entsprechend operativ therapieren, dürfen als mögliche Behandler aber keine offizielle Diagnose zur Einreichung bei der Krankenkasse ausstellen.
Auch die Einholung eines Attestes bei einem Orthopäden hinsichtlich starker Gelenkbelastungen (häufig im Kniebereich), kann schon einmal hilfreich sein.
Darüber hinaus benötigen Sie einen Nachweis, dass über einen Mindestzeitraum von sechs Monaten oder mehr lückenlos übergehend zum Termin der OP-Indikationsstellung bereits eine konservative Therapie ohne Pausierung und ohne Verbesserung der Symptome durchlaufen wurde. Dazu zählen die Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE inklusive manuelle Lymphdrainage, Kompression etc.). Zudem darf keine Gesichtszunahme während dieses Zeitraums erfolgen. Hierfür sind entsprechende Gewichtsnachweise vorzulegen.
Des Weiteren müssen nach derzeitigem Stand auch gewisse BMI- und Waist-to-Height-Ratio-Kriterien (WHtR) erfüllt sein. Der BMI (Body Mass Index) sollte den Regelungen nach bei unter 35 kg/m2 liegen.
Bei einem BMI von 32-35 muss die WHtR altersabhängig unter speziellen Grenzwerten liegen. Im Falle von zusätzlicher Übergewichtigkeit und einem BMI von über 35 ist die Liposuktion als Kassenleistung unzulässig und es muss vorab ggf. eine Adipositasbehandlung erfolgen.
Wenn Sie diese Unterlagen vorliegen haben und die lückenlose, konsequente konservative Therapie durchgeführt haben, stellen wir im nächsten Schritt den schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme für eine Liposuktion bei Ihrer Krankenkasse. Dem Antrag sind alle wichtigen Dokumente wie Atteste, Nachweise und Befunde beizulegen. Es empfiehlt sich, vorab von allen Dokumenten Kopien für Ihre Unterlagen anzufertigen.
Anschließend heißt es abwarten, bis sich die Krankenkasse auf Ihren Antrag hin zurückmeldet.
Betroffene nutzen vorab auch bereits die Zeit zur Beratung bei Fachärzten, die ein Lipödem chirurgisch behandeln. So erhalten sie schon einmal einen Überblick, wie ein chirurgischer Therapieplan aussehen könnte und mit welchen Kosten in etwa zu rechnen wäre.
Gerne können Sie uns für eine persönliche Ersteinschätzung kontaktieren. Wir im THERESIUM sind als Behandler und Lipödem-Spezialisten an Ihrer Seite, und zudem in Besitz einer Kassenzulassung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bestmöglich bei Ihrem Prozess einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Wichtige Dokumente und Vorbereitungen
Um einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse für eine medizinisch indizierte Liposuktion bei Lipödem einzureichen, sind einige wichtige Unterlagen notwendig:
- Schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse
- Gesicherte Diagnosen von zwei Fachärzt:innen über eine Lipödemerkrankung (z. B. Phlebologe), ggf. auch ärztliche Dokumentation
psychischer Begleitfaktoren relevant - Ausschluss anderer Ursachen (wie z.B. Lymphödem, venöse Erkrankungen)
- Nachweis über eine bereits erfolgte kontinuierliche konservative Therapie für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten übergreifend zum Termin der OP-Indikationsstellung, die keinen Erfolg zeigt (u. a. Kompressionstherapie, manuelle Lymphdrainagen ca. 1-2x wöchentlich)
- BMI unter 32 kg/m² sowie Grenzwert der Waist-to-Height-Ratio unter den altersentsprechenden Richtwerten (bei BMI zwischen 32-35). Ab BMI 35 ist die Liposuktion nicht als Kassenleistung möglich.
- Nachweis über eine Gewichtsabnahme bei Adipositas (BMI muss unter 35 kg/m² sein) sowie keine Gewichtszunahme in diesem 6-Monats-Zeitraum
- Ggf. Orthopädischer Befund bei Gelenkbeschwerden und Beeinträchtigung des Gangbildes
Alle wichtigen Voraussetzungen, die für eine mögliche Kostenübernahme durch die GKV notwendig sind, können Sie unserer detaillierten Checkliste entnehmen.
Zudem bieten wir hilfreiche Nachweisformulare zur Dokumentation Ihrer konservativen Therapie zum Download:
FAQs: Wissenswertes rund um Lipödem und Krankenkassen
Wie unterscheiden sich die Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bei Lipödem?
Wurde ein Lipödem im Stadium 1 – 3 diagnostiziert, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass sich die Krankenkassen an den Behandlungskosten beteiligen. Privatversicherte haben in Bezug auf eine Kostenübernahme bei einer chirurgischen Lipödemtherapie meist bessere Chancen als gesetzlich Versicherte. Die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Voraussetzungen sind grundsätzlich strenger gehalten. Bisher wurde die Kostenübernahme einer Lipödem-OP, wenn überhaupt, erst ab einem Stadium III in Betracht gezogen. Dies ändert sich nun ab Januar 2026, sodass unter strengen Voraussetzungen auch die Kosten für Stadium 1 und 2 übernommen werden. Privatversicherte haben vermutlich weiterhin freie Arztwahl, während gesetzlich Versicherte auf einen Behandler mit Kassenzulassung und ausgewiesener Qualifikation in der Lipödemchirurgie angewiesen sind – wie wir hier im THERESIUM.
Was kann ich tun, wenn meine Kostenübernahme abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung des Kostenübernahmeantrages durch die Krankenkasse kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Um den Fall weiter zu bearbeiten, muss eine ausführliche, schriftliche Begründung für die Notwendigkeit einer Liposuktion stattfinden. Zudem müssen eindeutige Argumente, die gegen die Ablehnung durch die Kasse sprechen, vorgelegt werden.
Gibt es zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten von Krankenkassen?
Im Hinblick auf eine konservative Therapie bei diagnostiziertem Lipödem sind Krankenkassen in der Regel dazu verpflichtet, Kosten für entsprechende Maßnahmen (z. B. Kompressionsstrümpfe), wenn ärztlich indiziert, zu übernehmen. Ab Januar 2026 besteht nun die Möglichkeit einer
Kostenübernahme für eine operative Lipödem-Behandlung in allen Stadien unter bestimmten Voraussetzungen.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten: Kontaktieren Sie Experten
Sie haben oder vermuten ein Lipödem? Lassen Sie sich helfen und von spezialisierten Fachärzten oder Anlaufstellen beraten. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, um schmerzhafte und unangenehme Begleiterscheinungen sowie das Fortschreiten der Krankheit zu einzudämmen.
Unser Ziel als Zentrum für Ästhetische Chirurgie und Medizin mit Kassenzulassung ist es, den Betroffenen einen möglichst schmerz- und beschwerdefreien Alltag zu ermöglichen. Wir sind gerne Ihre Ansprechpartner, wenn Sie eine chirurgische Behandlung des Lipödems in Erwägung ziehen möchten – ob über die Krankenkasse oder als Selbstzahler.
Weitere Schritte: Informieren und Handeln
Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne ausführlich mit all unserer Expertise auf dem Gebiet der Lipödemtherapie, insbesondere der chirurgischen Behandlung mittels Liposuktion. Unser kompetentes Fachärzte-Team berät Sie gerne zu Ihren persönlichen Möglichkeiten und erarbeitet mit Ihnen einen gemeinsamen Therapieplan auf dem Weg zu mehr Lebensqualität bei Lipödem mit möglicher Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Dieser Inhalt wurde geprüft:
Der Inhalt dieser Seite wurde vor der Veröffentlichung von Dr. med. Tutmann-Scheld geprüft und verifiziert. Weitere Informationen über Ihre Erfahrungen und Prinzipien finden Sie in Ihrem Lebenslauf.








