Was du über Lipödem wissen solltest
Lipödem einfach erklärt
Ein Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung. Vor allem Frauen sind betroffen. Die Krankheit entwickelt sich langsam und kann in drei Stadien auftreten. Typisch ist: Bestimmte Körperstellen lagern vermehrt Fett meist an Beinen, Armen und Hüften ein .
Die Ursachen? Oft spielen Hormone und die Vererbung eine Rolle. Das Lipödem führt nicht nur zu Schwellungen und starker Umfangsvermehrung an Beinen und Armen. Viele Betroffene haben starke Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen. Schätzungen zufolge hat etwa jede zehnte Frau ein Lipödem doch viele wissen lange nichts von ihrer Erkrankung.
Kostenübernahme einer Lipödem-OP durch die Krankenkasse
Neue Regeln ab 2026
Wir im THERESIUM | Dr. Kloeppel verfügen über eine Kassenzulassung. Deshalb informieren wir hier über die aktuellen Beschlüsse des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Juli 2025 damit Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Schritte wichtig sind.
Das ist neu:
Seit Januar 2026 ist die Liposuktion bei Lipödem nun eine Kassenleistung für alle drei Stadien. Patientinnen haben nun einen rechtlichen Anspruch auf die Behandlung in Stadium I, II und III, sofern die medizinischen Kriterien und Voraussetzungen erfüllt sind.
Bisher galt:
Die Krankenkasse konnte die OP nur im Stadium III bezahlen und auch das nur unter strengen Bedingungen.
Was sich ändert:
Künftig kann die OP auch in Stadium I und II von der Krankenkasse übernommen werden. Das klappt aber nur, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, wurden bereits festgelegt.
Im nächsten Abschnitt zeigen wir Ihnen, welche Voraussetzungen aktuell gelten und was Sie schon jetzt beachten sollten, wenn Sie einen Antrag stellen möchten. Falls Sie dabei Unterstützung suchen, helfen wir gerne weiter.
Video zum Thema Lipödem-OP über die Krankenkasse im THERESIUM“
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Weitere InformationenPsychologische Auswirkungen von Lipödem auf Betroffene
Nicht selten kommt es vor, dass Frauen jahrelang nicht wissen, dass sie tatsächlich ein Lipödem haben. Sie kämpfen nach wie vor verzweifelt mit Vorurteilen in der Gesellschaft oder auch bei Ärzten, da die Krankheit sowie die Symptome immer noch wissenschaftlich erforscht werden und viele noch zu wenig darüber informiert und aufgeklärt sind.
Lipödem-Betroffene klagen bereits im Anfangsstadium häufig über schmerzhafte Begleiterscheinungen wie Brennen, Spannungsgefühle oder Schwellungen an den Beinen. Auch die Ästhetik ist ein wichtiges emotionales Thema, denn die erkrankten Fettzellen der betroffenen Areale sind diät- und sportresistent, der Umfang nimmt fortschreitend zu, was eine große Auswirkung auf das körperliche Wohlbefinden haben kann.
Oft bringt erst die Diagnose ein Gefühl der Erleichterung, dass es sich um eine Erkrankung und nicht um eigenes „Verschulden“ handelt und diese umgehend richtig therapiert werden sollte.
Ablauf einer Lipödem-Behandlung über die Krankenkasse
im THERESIUM
1. Verdacht auf Lipödem: Erste Anzeichen erkennen
Sie stellen fest, dass Sie Beschwerden verspüren und haben den Verdacht auf Lipödem?
Zeit der Feststellung: Ca. 2 – 3 Wochen vergehen
2. Erstberatung durch unsere Fachärzte im THERESIUM
Bei einem persönlichen Termin werden Ihre Beschwerden untersucht und ein möglicher Therapieplan erstellt.
Wartezeit bis zur Diagnose: Ca. 3 – 4 Wochen
3. Diagnose
Schriftliche Diagnosestellung durch einen unabhängigen Facharzt mit Unterstützung des THERESIUMs.
4. Rezeptausstellung & Therapie
Im THERESIUM erfolgt die Ausstellung der Rezepte für Lymphdrainage und Kompression.
Für mind. 6 Monate müssen Sie die konservative Therapie erfolglos durchführen.
5. Vorbereitung der Kostenübernahme
In einer zweiten Beratung stellt das THERESIUM das Attest für die Krankenkasse aus. Nach Einreichung erfolgt ggf. die Bewilligung zur Kostenübernahme der Operation.
Bearbeitungszeit ca. 6 Wochen bis 3 Monate.
6. Operation im THERESIUM
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die erleichternde Operation. Mehr dazu erfahren Sie direkt im Beratungsgespräch.
Wartezeit zur OP ca. 6-8 Wochen.
Behandlungsoptionen bei Lipödem und deren Kostenübernahme
Übersicht: Behandlungsmethoden für Lipödem
Die Behandlungsmethoden für ein Lipödem lassen sich grundsätzlich in zwei Ansätze einteilen: Die konservativen Therapiemethoden und die chirurgische Lipödem-Therapie.
Die konservative Therapie (= ohne Operation) besteht meist aus einem Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen, um die Symptome zu lindern und das Fortschreiten des Lipödems zu verzögern. Sie wird auch als Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) bezeichnet.
Häufiger Bestandteil ist die Kompressionstherapie (u. a. Kompressionsstrümpfe) sowie manuelle Lymphdrainagen (MLD) oder auch eine entsprechende Bewegungstherapie und Hautpflege. Konservative Therapien können zur Verbesserung der Beschwerden beitragen, eine Zunahme des Lipödems verlangsamen und die Bildung eines Lipo-Lymphödems verhindern. Sie müssen jedoch kontinuierlich und lebenslang angewendet werden.
Die chirurgische Therapie des Lipödems (= Lipödem OP) erfolgt mit einer sogenannten Liposuktion (= Fettabsaugung). Je nach Ausprägung werden in meist mehreren Operationen die krankhaften Fettzellen abgesaugt. Dies reduziert nachhaltig und sehr deutlich den Umfang an den betroffenen Arealen sowie die Symptome. Der Eingriff erfolgt in der Regel in Vollnarkose und wird meist von ausgebildeten Plastischen Chirurgen durchgeführt. Die Ursache selbst kann zwar auch damit nicht therapiert werden, jedoch schafft eine Lipödem-Liposuktion langfristig Erleichterung bei den Betroffenen, wie es auch die wichtige LIPLEG-Studie belegt.
AUSGEZEICHNETE LEISTUNGEN





Erfahrungsberichte unserer Patienten zur Lipödem OP auf jameda.de
«Die durchweg positiven Erfahrungen meiner Schwester, welche bereits vor mir eine Liposuktion hatte und ihre Begeisterung hat mich zunächst zu einem Beratungsgespräch geführt. Wie sich sicherlich jeder vorstellen kann, ist die Hemmschwelle als betroffene Person enorm groß, über die Beschwerden zu sprechen und diese auch zu zeigen.
Herr Dr. Uludag versteht es auf respektvolle und beruhigende Weise Patienten seine Beobachtung zu beschreiben und einen professionellen und nachvollziehbaren Behandlungsansatz zu erläutern. Vom Erstgespräch bis hin zur OP und auch im Anschluss habe ich mich nicht nur äußert wohl gefühlt, sondern hatte auch zu jeder Zeit das Gefühl Herr Dr. Uludag zu 100% vertrauen zu können und ihm als Patient wichtig zu sein.
Das Ergebnis rundet meine Gefühlswert in sofern ab, dass ich beschwerdefrei Sport mache und mich unfassbar wohl fühle. Ich bedanke mich und kann ruhigen Gewissens eine Behandlung ohne jegliche Bedenken empfehlen. Ich würde es immer wieder tun!»
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«Ich habe mich von meinem ersten Beratungsgespräch, bis hin zu meinem letzten Kontrolltermin sehr sehr gut aufgehoben gefühlt! Man hat mir nicht die Sterne vom Himmel versprochen, sondern die Möglichkeiten und die evtl. daraus entstehende Risiken ganz klar und ehrlich genannt. Der freundliche, kompetente, offene und ehrliche Umgang ist erste Klasse!!! Ich würde mich auf jeden Fall wieder für Sie entscheiden! – Vielen Dank!»
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THERESIUM | Dr. Kloeppel
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unseren spezialisierten Fachärzten in unserem Zentrum
Krankenkassenleistungen bei Lipödem-Behandlungen
Ob und inwiefern sich die Krankenkassen bei einer Lipödem-Behandlung an den Kosten beteiligen, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen und von der Krankenkasse selbst ab.
Gesetzliche und private Krankenkassen unterscheiden sich dabei meist in ihren Leistungen. Eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung des Lipödems sowie schriftliche Diagnosen durch Fachärzte müssen jedoch immer vorliegen.
Gesetzlich Versicherte haben mehrere Bedingungen zu erfüllen, damit überhaupt die Chance einer Kostenbeteiligung besteht. Hinsichtlich einer Liposuktion bei Lipödem übernahmen bisher gesetzliche Krankenkassen in der Regel erst bei sogenannten schweren Fällen unter strikten Voraussetzungen einen Teil der Kosten, wenn bereits ein Stadium 3 vorherrscht.
Im Juli 2025 gingen nun aus der Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzteverbänden, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen neue Beschlüsse und Voraussetzungen im Hinblick auf die Ergebnisse der LIPLEG-Erprobungsstudie hervor.
Seit Januar 2026 haben nun Betroffene in allen Stadien die Möglichkeit, die Liposuktion über die Kasse abrechnen zu lassen. Jedoch auch hier müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Wichtige Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme:
- Diagnosesicherung und Indikationsstellung durch zwei spezialisierte Fachärzte (z. B. Phlebologe, Angiologe, Facharzt des Gebiets Chirurgie) nach dem Vier-Augen-Prinzip, jedoch nicht vom Behandler selbst
- Belegte, vorangegangene und konsequente konservative Therapie ohne Erfolg über mindestens 6 Monate (z. B. Bewegungstherapie, Kompression, konsequente engmaschige manuelle Lymphdrainage(ca. 1-2 x pro Woche))
- Keine Gewichtszunahme in dieser Zeit
- Weiterhin starke Lipödem-Beschwerden
- Body-Mass-Index (BMI) & WHtR:
o BMI < 32 kg/m²: Uneingeschränkte Indikation möglich.
o BMI 32 bis 35 kg/m²: Die Liposuktion ist möglich, wenn zusätzlich das Taillen-Hüft-Verhältnis (Waist-to-Height-Ratio, WHtR) unter den altersentsprechenden Grenzwerten liegt.- 40 Jahre und jünger: WHtR 0,5
- 41-49 Jahre: Anstieg um 0,01 je weiteres Lebensjahr
- 50 Jahre und älter: WHtR 0,6
- BMI > 35 kg/m²: Es muss vorrangig die Adipositas behandelt werden; eine Liposuktion als Kassenleistung ist in diesem Fall meist ausgeschlossen, bis das Gewicht reduziert wurde.
- Ausreichende Qualifikation des Behandlers in der Lipödemchirurgie mit 50 oder mehr nachgewiesenen Fällen oder 20 oder mehr Fällen innerhalb von 2 Jahren
- Kassenzulassung des behandelnden Arztes, wie wir im THERESIUM | Dr. Kloeppel
Da das Bundesministerium für Gesundheit während der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der G-BA-Entscheidung keine Einwände eingelegt hat und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger bereits erfolgt ist, treten die Beschlüsse ab Januar 2026 in Kraft.
In Bezug auf konservative Therapiemaßnahmen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen weitgehend an den Behandlungen, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung für die Therapien vorliegt.
Für privatversicherte Lipödem-Betroffene sind je nach Reaktion der privaten Krankenkassen vergleichbare Regelungen zu erwarten. Vor der Behandlung sollte im Normalfall jedoch immer ein Kostenvoranschlag eingereicht werden, den Sie in der fachärztlichen Beratung erhalten. Als Privatversicherte können Sie zumeist Ihren operierenden Arzt frei wählen, unabhängig davon, ob er eine Kassenzulassung besitzt.
Erfahrungen mit Krankenkassen bei der Behandlung von Lipödem
Bisherige Patientenerfahrungen: Umgang mit Krankenkassen
Geht es um eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkassen, berichten Lipödem-Erkrankte bisher von unterschiedlichen Erfahrungen. Der Großteil jedoch sieht den Umgang mit den Krankenkassen als sehr beschwerlich, zeitaufwendig und meist erfolgslos, insbesondere bei einer chirurgischen Behandlung. Dies kann sich nun in Zukunft ändern und wir helfen Ihne gerne dabei.
Zwar bieten mittlerweile viele Fachportale, Gesellschaften und Beratungsstellen ausführliche Informationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise für eine mögliche Kostenübernahme durch die Kassenkasse, dennoch gibt es häufig Hürden zu überwinden.
Im ersten Schritt stehen jedoch meist ausführliche Diagnosestellungen von nun zwei unabhängigen Fachärzten wie beispielsweise einem Phlebologen, Lymphologen oder Chirurgen an, ehe es an die weitere Koordination mit der Krankenkasse geht.
Nicht selten entscheiden sich Patientinnen dann doch dazu, die Kosten einer Operation selbst zu tragen oder bleiben bei konservativen Maßnahmen.
Wir sind in Besitz einer Kassenzulassung für Lipödem-Liposuktionen und unterstützen Sie gerne als Ihre Wegbegleiter bei Ihrer Möglichkeit, die Operation künftig über die Krankenkasse abzurechnen.
Sollten Sie sich aber doch für eine eigene Kostenübernahme entscheiden, stehen wir Ihnen mit unserer jahrelangen Expertise, vor allem auch im Hinblick auf ästhetisch ansprechende Ergebnisse gerne zur Verfügung.
Was tun bei Ablehnung durch die Krankenkasse?
Für den Fall, dass die Krankenkasse eine Kostenbeteiligung ablehnt, gibt es künftig wohl auch die Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen. Hier sollte man aber nun vorerst die ersten Entscheidungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen nach dem neuen Beschluss abwarten.
Ein Widerspruch musste laut bisherigem Stand innerhalb von vier Wochen bei der Krankenkasse erfolgen. Eine ausführliche Begründung des Widerspruches ist hierbei noch nicht nötig, das Nachreichen einer detaillierten Argumentation sollte jedoch im Widerspruchsschreiben bereits angekündigt werden.
Darüber hinaus sollte das Gutachten des MD (Medizinischer Dienst) angefordert werden, welches dann nach Überprüfung mit dem operierenden Arzt bei fachlicher Mangelhaftigkeit angefochten werden kann.
Bestehen Sie in Ihrem Widerspruch unbedingt auf eine erneute Überprüfung Ihres Falles und versuchen Sie, beispielsweise mit Unterstützung eines fachkundigen Anwalts die Argumente der Krankenkasse und des MD für deren Ablehnung bestmöglich zu widerlegen. So besteht eine Chance, dass sich die Krankenkasse doch noch an den Kosten beteiligen könnte, denn Gerichtsverfahren versuchen auch diese so gut es geht zu umgehen.
Sollte die Krankenkasse auch nach dem Widerspruch ablehnen, ist zu überlegen, ob Sie den operativen Eingriff dennoch durchführen lassen und die Kosten dafür selbst tragen möchten. Einige Kliniken bieten mittlerweile Finanzierungsmöglichkeiten an, um die Behandlungskosten schrittweise abzubezahlen.
Anleitung zur Beantragung der Kostenübernahme
Schritt-für-Schritt: Antrag auf Kostenübernahme
Bevor es an die Antragsstellung für eine Kostenübernahme der Liposuktion bei der Krankenkasse geht, ist es ratsam, Spezialisten aufzusuchen, die ein mögliches Lipödem schriftlich diagnostizieren können. Die Diagnose- und Indikationsstellung muss künftig nach dem Vier-Augen-Prinzip von zwei unterschiedlichen Fachärzt:innen erfolgen und ist Voraussetzung für den Befund der medizinischen Notwendigkeit einer chirurgischen Behandlung.
Die Diagnose darf nicht vom Behandler selbst gestellt werden. In der Regel sollten Sie sich hierzu an spezialisierte Phlebologen, Lymphologen, Angiologen, Dermatologen oder Gefäßchirurgen mit Zusatzbezeichnung Phlebologie wenden. Diese können durch bestimmte Untersuchungen und Ausschlussverfahren herausfinden, ob Sie an einem Lipödem erkrankt sind. Laut Richtlinie müssen besondere Diagnosekriterien erfüllt sein.
Auch wir als Plastisch-Ästhetische Chirurgen können selbstverständlich eine Lipödemerkrankung erkennen und entsprechend operativ therapieren, dürfen als mögliche Behandler aber keine offizielle Diagnose zur Einreichung bei der Krankenkasse ausstellen.
Auch die Einholung eines Attestes bei einem Orthopäden hinsichtlich starker Gelenkbelastungen (häufig im Kniebereich), kann schon einmal hilfreich sein.
Darüber hinaus benötigen Sie einen Nachweis, dass über einen Mindestzeitraum von sechs Monaten oder mehr bereits eine lückenlose konservative Therapie ohne befriedigende Verbesserung der Symptome durchlaufen wurde. Dazu zählen die Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE inklusive
manuelle Lymphdrainage, Kompression etc.). Zudem darf keine Gesichtszunahme während dieses Zeitraums erfolgen.
Des Weiteren müssen nach derzeitigem Stand auch gewisse BMI- und Waist-to-Height-Ratio-Kriterien (WHtR) erfüllt sein. Der BMI (Body Mass Index) sollte den Regelungen nach bei unter 35 kg/m2 liegen. Im Falle von zusätzlicher Übergewichtigkeit und einem BMI von über 35 muss vorab ggf. eine Adipositasbehandlung erfolgen. Bei einem BMI von 32-35 muss die WHtR altersabhängig unter speziellen Grenzwerten liegen.
Wenn Sie diese Unterlagen vorliegen haben, stellen Sie im nächsten Schritt den schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme für eine Liposuktion bei Ihrer Krankenkasse. Legen Sie dem Antrag alle wichtigen Dokumente wie Atteste und Befunde bei und senden Sie diese am besten per Einschreiben an Ihre Krankenkasse. Es empfiehlt sich, vorab von allen Dokumenten Kopien für Ihre Unterlagen anzufertigen.
Anschließend heißt es abwarten, bis sich die Krankenkasse auf Ihren Antrag hin zurückmeldet.
Betroffene nutzen vorab auch bereits die Zeit zur Beratung bei Fachärzten, die ein Lipödem chirurgisch behandeln. So erhalten sie schon einmal einen Überblick, wie ein chirurgischer Therapieplan aussehen könnte und mit welchen Kosten in etwa zu rechnen wäre.
Gerne können Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren. Wir im THERESIUM sind als Behandler und Lipödem-Spezialisten an Ihrer Seite, und zudem in Besitz einer Kassenzulassung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bestmöglich bei Ihrem Prozess einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkasse und sind dabei, alle Vorbereitungen zu treffen, die eine Lipödem-OP über Kasse bei uns ermöglicht.
Wichtige Dokumente und Vorbereitungen
Um einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse für eine medizinisch indizierte Liposuktion bei Lipödem einzureichen, sind einige wichtige Unterlagen notwendig:
- Schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse
- Gesicherte Diagnosen von zwei Fachärzt:innen über eine Lipödemerkrankung (z. B. Phlebologe), ggf. auch ärztliche Dokumentation
psychischer Begleitfaktoren relevant - Ausschluss anderer Ursachen (wie z.B. Lymphödem, venöse Erkrankungen)
- Nachweis über eine bereits erfolgte kontinuierliche konservative Therapie für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten, die keinen Erfolg zeigt (u. a. Kompressionstherapie, manuelle Lymphdrainagen ca. 1-2x wöchentlich)
- BMI unter 35 kg/m² sowie Grenzwert der Waist-to-Height-Ratio unter den altersentsprechenden Richtwerten (bei BMI zwischen 32-35)
- Nachweis über eine Gewichtsabnahme bei Adipositas (BMI muss unter 35 kg/m² sein) sowie keine Gewichtszunahme in diesem 6-Monats-Zeitraum
- Ggf. Orthopädischer Befund bei Gelenkbeschwerden und Beeinträchtigung des Gangbildes
FAQs: Wissenswertes rund um Lipödem und Krankenkassen
Wie unterscheiden sich die Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bei Lipödem?
Wurde ein Lipödem im Stadiun 1 – 3 diagnostiziert, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass sich die Krankenkassen an den Behandlungskosten beteiligen. Privatversicherte haben in Bezug auf eine Kostenübernahme bei einer chirurgischen Lipödemtherapie meist bessere Chancen als gesetzlich Versicherte. Die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Voraussetzungen sind grundsätzlich strenger gehalten. Bisher wurde die Kostenübernahme einer Lipödem-OP, wenn überhaupt, erst ab einem Stadium III in Betracht gezogen. Dies ändert sich nun ab Januar 2026, sodass unter strengen Voraussetzungenauch die Kosten für Stadium 1 und 2 übernommen werden. Privatversicherte haben vermutlich weiterhin freie Arztwahl, während gesetzlich Versicherte auf einen Behandler mit Kassenzulassung und ausgewiesener Qualifikation in der Lipödemchirurgie angewiesen sind – wie wir hier im THERESIUM.
Was kann ich tun, wenn meine Kostenübernahme abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung des Kostenübernahmeantrages durch die Krankenkasse kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Um den Fall weiter zu bearbeiten, muss eine ausführliche, schriftliche Begründung für die Notwendigkeit einer Liposuktion stattfinden. Zudem müssen eindeutige Argumente, die gegen die Ablehnung durch die Kasse sprechen, vorgelegt werden.
Gibt es zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten von Krankenkassen?
Im Hinblick auf eine konservative Therapie bei diagnostiziertem Lipödem sind Krankenkassen in der Regel dazu verpflichtet, Kosten für entsprechende Maßnahmen (z. B. Kompressionsstrümpfe), wenn ärztlich indiziert, zu übernehmen. Ab Januar 2026 besteht nun die Möglichkeit einer
Kostenübernahme für eine operative Lipödem-Behandlung in allen Stadien unter bestimmten Voraussetzungen.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten: Kontaktieren Sie Experten
Sie haben oder vermuten ein Lipödem? Lassen Sie sich helfen und von spezialisierten Fachärzten oder Anlaufstellen beraten. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, um schmerzhafte und unangenehme Begleiterscheinungen sowie das Fortschreiten der Krankheit zu einzudämmen.
Unser Ziel als Zentrum für Ästhetische Chirurgie und Medizin mit Kassenzulassung ist es, den Betroffenen einen möglichst schmerz- und beschwerdefreien Alltag zu ermöglichen. Wir sind gerne Ihre Ansprechpartner, wenn Sie eine chirurgische Behandlung des Lipödems in Erwägung ziehen möchten – ob über die Krankenkasse oder als Selbstzahler.
Weitere Schritte: Informieren und Handeln
Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne ausführlich mit all unserer Expertise auf dem Gebiet der Lipödemtherapie, insbesondere der chirurgischen Behandlung mittels Liposuktion. Unser kompetentes Fachärzte-Team berät Sie gerne zu Ihren persönlichen Möglichkeiten und erarbeitet mit Ihnen einen gemeinsamen Therapieplan auf dem Weg zu mehr Lebensqualität bei Lipödem mit möglicher Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Dieser Inhalt wurde geprüft:
Der Inhalt dieser Seite wurde vor der Veröffentlichung von Dr. med. Tutmann-Scheld geprüft und verifiziert. Weitere Informationen über Ihre Erfahrungen und Prinzipien finden Sie in Ihrem Lebenslauf.





